§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Asbest- und Schadstoffuntersuchungen, Probenahmen, Laboranalysen, Gutachten, Schadstoffkataster und damit verbundene Beratungsleistungen zwischen der Eckstein GmbH (Geschäftsbereich Asbestgutachten OWL, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Über das Anfrageformular oder telefonisch übermittelte Anfragen stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Untersuchungen und Gutachten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften (insbesondere GefStoffV, TRGS 519, VDI 3866 und VDI 3492) erstellt. Laboranalysen werden in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor durchgeführt.
Ein Gutachten trifft Aussagen ausschließlich zu den tatsächlich beprobten Materialien und untersuchten Bereichen. Aufgrund der stichprobenartigen Natur von Probenahmen kann eine vollständige Freiheit des Objekts von Schadstoffen nicht garantiert werden; hierauf wird der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung erforderlichen Informationen (z. B. Baujahr, Bauunterlagen, Nutzung) sowie den ungehinderten Zugang zum Objekt zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung und zur Gestattung der Probenahme berechtigt ist.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zusätzliche, vorab nicht absehbare Aufwände (z. B. weitere Proben, Express-Analysen) werden nach Abstimmung gesondert berechnet.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Analysefristen werden nach bestem Bemühen eingehalten. Angaben zur Analysedauer (z. B. Express in 24 Stunden) beziehen sich auf die Laborbearbeitung ab Probeneingang und sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich zugesagt.
§ 7 Gutachten und Nutzungsrechte
Erstellte Gutachten, Berichte und Schadstoffkataster sind für den vereinbarten Zweck und den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine auszugsweise Verwendung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht gesetzliche Vorlagepflichten (z. B. gegenüber Behörden oder ausführenden Fachfirmen) bestehen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten informiert die gesonderte Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Steinhagen.
Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage und sollten vor Verwendung anwaltlich geprüft und an Ihre konkrete Geschäftspraxis angepasst werden.
